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Nutzungsvereinbarung (AGB)

 

Selbsternte-Parzellen am Sulzhof Saison 2022

Nutzungsrecht

Die vorliegende Nutzungsvereinbarung beschreibt die Vertragsbedingungen zwischen Ihnen als Nutzer und der Domänen Privatstiftung als Betreiber der Selbsternte-Parzellen am Sulzhof. Mit der Bezahlung, bzw. Überweisung des Saisonbeitrages erwerben Sie das Recht zur Nutzung einer Selbsternte-Parzelle am Sulzhof, in 7062 St. Margarethen. 
Zu Saisonbeginn wird Ihnen Ihre Parzelle an einem schriftlich (per E-Mail oder Brief) kommunizierten Übergabetag zur Pflege und Ernte übergeben. Die Nutzungsvereinbarung endet automatisch, ohne weitere Kündigung zu Saisonende, spätestens jedoch am 26. Oktober. 
Diese Nutzungsvereinbarung wird von jedem Selbsternte-Parzellennutzer durch das Bezahlen des Saisonbeitrages ausdrücklich als Vertragsbestandteil anerkannt. 
Die Nutzung der Parzelle ist ausschließlich zum Eigenverzehr bzw. privaten Gebrauch bestimmt. Die gewerbliche Nutzung ist aus rechtlichen Gründen nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung führt zur sofortigen Beendigung des Nutzungsrechtes.
 

Parzellenvergabe

Die Parzellenvergabe und Zuteilung erfolgt durch den Betreiber nach Ende der Anmeldefrist.

 

Parzellengröße

Selbsternte-Parzellen am Sulzhof St. Margarethen sind in einer Größe von 40 m² verfügbar. Die Beetreihen sind generell 5 Meter breit und 8 Meter lang. Diese Beete werden der Länge nach mit 11 Reihen verschiedener Gemüsesorten bepflanzt. Die Erstausstattung umfasst die gängigsten Gemüsesorten und diverse Kräuter. Die genauen Sorten können per Mail oder Telefon angefragt werden. Bepflanzungswünsche können bis Mitte April per Mail übermittelt werden.
Wenn bestimmte Gemüsesorten im Laufe der Saison von Ihnen abgeerntet wurden, können Sie selbstverständlich auf den frei gewordenen Reihen nach Belieben und auf eigene Kosten neue Aussaaten vornehmen oder Jungpflanzen setzen (siehe Punkt „Leistungen“).
 

 

Rücktritt und Storno

Wenn Sie von Ihrer Anmeldung für eine Selbsternteparzelle zurücktreten wollen, ist das natürlich möglich. Leider müssen auch wir für den Mehraufwand, abhängig vom Zeitpunkt Ihres Rücktritts, Stornokosten verrechnen. 
Bis 1. April verrechnen wir 25 %, vom 15. April bis zur Parzellenübergabe 50 % des Parzellenpreises. Bei Rücktritt nach dem Übergabetag ist der volle Parzellenpreis fällig, respektive können wir den Parzellenpreis nicht rückerstatten. Selbstverständlich können Sie uns einen anderen Nutzer nennen. In diesem Fall verrechnen wir kein Storno. Eine selbständige Weitergabe des Nutzungsrechtes ist jedoch nicht gestattet. 
 

Zutritt

Sie haben vom Übergabetag zu Saisonbeginn bis zum Saisonende jederzeit Zutritt zum Sulzhof St. Margarethen und somit zu Ihrer Parzelle. Die Nummer des Zahlenschlosses wird Ihnen bei der Parzellenübergabe mitgeteilt. In Ihrem eigenen Interesse ist das Tor immer verschlossen zu halten. 

 

Leistungen

Eine Bodenbearbeitung (Saatbeetbereitung), die Anbauplanung sowie der erste Anbau selbst werden vom Betrieb durchgeführt. Ein Teil der Kulturen wird von uns in Reihen gesät und bis zur Parzellenübergabe mit dem Hackgerät zwischen den Reihen gepflegt. Sie erhalten am Übergabetag Jungpflanzen (im Saisonbetrag enthalten sind Tomaten und Paprika), die Sie selbst bzw. gemeinsam mit dem Betreiber setzen. Alle weiteren Aussaaten, Arbeiten und Pflanzungen erfolgen nach Ihrem Ermessen und auf eigene Kosten. Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kommunizierte Anbauplan kann aufgrund besonderer Umstände wie außergewöhnliche Witterungsverhältnisse etc. kurzfristig geändert werden. Darüber hinaus kann aufgrund nicht vorhersehbarer natürlicher Bedingungen für die einzelnen Kulturarten keine Erntegarantie abgegeben werden. Extremereignisse können Luft, Wasser oder den Boden betreffen und somit auch die Pflanzen in der Qualität oder Quantität negativ beeinflussen. 
Nach dem Übergabetag zu Saisonbeginn obliegt das Recht, aber auch die Pflicht der Pflege Ihrer Parzelle Ihnen alleine. Zum allgemeinen Gebrauch werden hierfür einige Gartengeräte zur Verfügung gestellt. Nach Verwendung sind diese geliehenen Geräte gereinigt an den dafür vorgesehenen Platz zurückzubringen. 
 

 

Pflege der Parzellen

Mit der Übernahme einer Selbsternteparzelle übernehmen Sie auch Verantwortung. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Beikraut auf Ihrer Parzelle regelmäßig und vor allem zeitgerecht zu entfernen ist. Nur so können Sie das Aussamen und somit die weitere Verbreitung vermeiden. 
Bei Unkräuten, die sich am Sulzhof stark vermehren oder giftig sind, wie Disteln, Kletten, Stechapfel und Tollkirsche müssen unbedingt entfernt werden. Sollte es den Pächtern nicht möglich sein diese rechtzeitig zu entfernen, wird dies nach telefonischer Absprache vom Betreiber erledigt. Für diesen Mehraufwand verrechnen wir den tatsächlichen Aufwand, mindestens jedoch € 35,-- (inkl. MwSt.).
Stark verunkrautete Parzellen werden offensichtlich nicht genutzt und nach Rücksprache mit dem Nutzer vor der Samenbildung von uns inkl. Bepflanzung abgemäht. Für diesen Mehraufwand verrechnen wir den tatsächlichen Aufwand, mindestens jedoch € 35,-- (inkl. MwSt.). 
Gejätete Beikräuter, Pflanzenreste und Ernterückstände verbleiben auf der Parzelle. Zur besseren Bodennachbearbeitung, aber auch als Unkrautvorbeugung, bitten wir Sie, die Rückstände nicht auf Haufen, sondern als dünne Mulchschicht zwischen den Reihen zu platzieren. Sollte zu viel Grünmaterial anfallen, als auf Ihrem Beet Platz hat, steht dafür ein gekennzeichneter Grünschnittplatz zur Verfügung. 
Hinsichtlich des Düngens Ihrer Parzelle und der Schädlingsbekämpfung ist der Einsatz von chemischen Bekämpfungsmittel (wie Pestiziden, Herbiziden und Insektiziden) verboten. Es dürfen nur biologische und mechanische Schädlingsbekämpfungsmittel verwendet werden, welche für andere Tiere oder Parzellennutzer nicht gefährlich sind.
Bei längerer Abwesenheit ist dafür zu sorgen, dass die Parzelle von einem „Ersatznutzer“ gepflegt und abgeerntet wird, um Verunkrautung zu vermeiden. 
Zur Pflege Ihrer Parzelle gehören auch die angrenzenden Wege. Diese müssen frei und passierbar bleiben. Das heißt auch, dass Sie Ihre Pflanzen nur so nah an Ihre Parzellengrenze setzen können, dass sie die Wege nicht behindern, wenn sie größer werden. 
 

 

Bewässerung

Je nach Bedarf wird in den Nacht- bzw. Morgenstunden zwischen 0 und 8 Uhr bewässert. Das Bewässerungssystem ist neben dem reichhaltigen Boden eines der Herzstücke und Erfolgsgaranten für eine reichhaltige Ernte am Sulzhof. Bitte achten Sie darauf, dass die Bewässerungsleitungen nicht durch Werkzeug, spitze Gegenstände oder anderwärtig beschädigt werden. Wasserrohrbrüche melden Sie bitte sofort unter 02682/63004-622.  
Da wir für die Bewässerung der Selbsterntebeete Wasser aus dem eigenen Brunnen verwenden, bitten wir Sie vorsorglich, davon Abstand zu nehmen, dieses Wasser zu konsumieren. 
 

Rückstellung zu Saisonende

Für selbst mitgebrachte Gegenstände (Schnüre, Stöcke, Werkzeuge, Schuhe etc.) kann keine Haftung übernommen werden. Am Ende der Saison sind alle privaten Gegenstände wieder vom Sulzhof zu entfernen und die Parzelle in geräumtem Zustand (frei von jeglichen Fremdgegenständen) zurückzustellen. Wird dies unterlassen, verrechnen wir eine Räumungsgebühr je nach tatsächlichen Kosten, mindestens jedoch einen Betrag von € 35,-- (inkl. MwSt.).

 

Allgemeines

Abfälle sind auch während der Saison mit nach Hause zu nehmen und dort zu entsorgen. Dies gilt auch für Zigarettenstummeln. 
Selbstverständlich dürfen Sie nur auf Ihrer eigenen Parzelle ernten. Wer beim Diebstahl (sei es Gemüse fremder Parzellen oder von Gartengeräten) erwischt wird, wird ausnahmslos von der weiteren Nutzung der Parzelle ausgeschlossen und bei der Polizei zur Anzeige gebracht. 
Offenes Feuer und Grillen ist auf dem gesamten Sulzhof verboten.

Zustimmungserklärungen zur Videoüberwachung:

Mit der Nutzung stimmt der Nutzer zu, dass die Domänen Privatstiftung, Esterhazyplatz 5, 7000 Eisenstadt, 2 Wildkameras auf dem Gelände des Sulzhofs, installiert und die Aufnahmen (Fotos) insbesondere für folgende Zwecke sichten und auswerten darf:

- Schutz des Eigentums der Domänen Privatstiftung und der Pächter

- Dokumentation einer von Amts wegen zu verfolgender gerichtlich strafbarer Handlung

Domänen Privatstiftung wird die Fotos binnen 72 Stunden löschen.


Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und eine gute Ernte.

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